Ja, über 3000 Schweizer Ärzte bieten Ihren Patienten und Patientinnen bereits die Wahlmöglichkeit zwischen direkter und indirekter Abrechnung.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir an dieser Stelle keine Liste der direkt abrechnenden Ärzte veröffentlichen. Erkundigen Sie sich doch bei Ihrer nächsten Konsultation persönlich bei Ihrem Arzt oder rufen Sie kurz in der Praxis an.
Am besten erkundigen Sie sich bei der nächsten Konsultation persönlich bei Ihrem Arzt. Wenn Sie die Information bereits vorgängig erhalten möchten – z.B. weil Sie nach einem Umzug einen neuen Hausarzt suchen – reicht auch ein kurzer Anruf. Die Praxisassistentin (MPA) kann Ihnen sicher Auskunft geben.
Die direkte Abrechnung hat für Sie drei wesentliche Vorteile:
Eine detaillierte Kalkulation des Sparpotentials finden Sie hier.
Wenn Ihr Arzt die direkte Abrechnung bereits anbietet, reicht eine kurze Mitteilung an Ihren Arzt oder an die Praxisassistentin. Falls Ihr Arzt noch keine direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung anbietet, können Sie diese trotzdem beantragen und so Ihr Interesse bekunden und Ihren Arzt über die Vorteile informieren.
Diese Information ist nicht richtig. Laut Schweizerischem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und TARMED-Rahmenvertrag sind sowohl die direkte Abrechnung (Tiers payant = Arzt > Krankenversicherung) wie auch die indirekte Abrechnung (Tiers garant = Arzt > Patient(in) > Krankenversicherung) möglich. Die meisten kantonalen Anschlussverträge sehen diese Wahlmöglichkeit explizit vor.
Westschweizer Anschlussverträge erwähnen diese Abrechnungsmöglichkeit nicht. Dies darf allerdings nicht als Verbot gewertet werden. Das Verbot eines bestimmten Abrechnungsverfahrens durch einen kantonalen Anschlussvertrag wäre rechtlich nicht haltbar, da das KVG und der Rahmenvertrag als öffentlich-rechtliche Regelungen über diesen Anschlussverträgen stehen. Ihr Arzt hat somit durchaus die Möglichkeit, mit Krankenversicherungen den direkten Abrechnungsmodus zu vereinbaren. Es liegt also in seinem Ermessen, ob er seinen Patienten und Patientinnen die direkte Abrechnung anbieten möchte.
Sie können von Ihrem Arzt jederzeit eine Kopie der Rechnung verlangen. Er wird Ihnen diese nach Hause schicken oder bei einer nächsten Konsultation abgeben. Sicher haben Sie aber bereits festgestellt, dass es für den Laien schwierig ist, eine Arztrechnung wirklich zu kontrollieren. Bei der direkten Abrechnung übernehmen Experten der Krankenversicherung diese Kontrolle für Sie. Dabei ist es im gemeinsamen Interesse von Patient(in) und Krankenversicherung, dass die Rechnung korrekt ausgestellt worden ist.
Hier finden Sie eine Lesehilfe für Ihre Arzt-Rechnung.
Nein. Zurzeit erhalten Sie Ihre Rechnungskopie per Post oder z. B. bei Ihrem nächsten Arztbesuch.
Ihre Daten sind sicher, denn sie werden nach Sicherheitsstandards übermittelt, die z.B. auch für Online Zahlungsverkehr bei Post und Bank gelten. Beim elektronischen Rechnungsaustausch via MediPort, der Transport-Lösung von MediData, können Daten von Unberechtigten weder eingesehen noch gesammelt werden.
Direkte und indirekte Abrechnung schliessen sich gegenseitig nicht aus: Als Patient(in) können Sie für jede einzelne Behandlung wählen, ob die Rechnung direkt an Ihre Krankenversicherung gehen soll (direkte Abrechnung) oder ob Sie die Rechnung lieber vorfinanzieren und anschliessend den Betrag von Ihrer Krankenversicherung zurückfordern möchten (indirekte Abrechnung).
Franchise und Selbstbehalt werden auf den Rechnungen ausgewiesen, die Sie von Ihrer Krankenversicherung erhalten. Zudem können Sie von Ihrem Arzt jederzeit Kopien der einzelnen Rechnungen verlangen. Einige Krankenversicherungen senden ihren Kunden jährlich eine Zusammenstellung der bezahlten Rechnungen.
In diesem Fall werden vom Arzt zwei separate Rechnungen erstellt. Die Rechnung für Leistungen der Grundversicherung kann auf jeden Fall direkt abgerechnet werden. Rechnungen für Zusatzleistungen müssen zum Teil – je nach Krankenversicherung –durch den Patienten / die Patientin vorfinanziert werden.
Das hängt davon ab, ob Ihr HMO-Arzt bereits die direkte Abrechnung anbietet. Am besten erkundigen Sie sich persönlich oder telefonisch bei Ihrem Arzt oder der Praxisassistentin.
Da der Arzt den gesamten Rechnungsbetrag erhält, werden dem Patienten Franchisen und Selbstbehalte von der Krankenversicherung in Rechnung gestellt.
Ja. Zahlreiche grosse Medizinal-Labors rechnen bereits heute direkt mit einzelnen Krankenversicherungen ab. Ob dies auch bei Ihrem Labor der Fall ist, erfahren Sie am besten durch einen kurzen Anruf.
Die direkte Abrechnung hat für Sie drei wesentliche Vorteile:
Ja. Zwischen den beiden Verhandlungspartnern, der Konferenz der Kantonalen Ärzte-gesellschaften (KKA) und der santésuisse, wurde im Oktober 2006 vereinbart, dass in den kantonalen Anschlussverträgen zum TARMED-Rahmenvertrag die freie Wahl des Abrechnungssystems erwähnt werden muss. Damit entsprechen die Anschlussverträge den Vorgaben des Schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Das Verbot eines bestimmten Abrechnungsmodus durch einen kantonalen Anschlussvertrag widerspricht dem übergeordneten öffentlichen Recht und wäre somit unzulässig.
Ja. Die Daten werden nach Sicherheitsstandards übermittelt, die z. B. auch für den Online- Zahlungsverkehr bei Post und Bank gelten. Beim elektronischen Rechnungsaustausch können Daten von Unberechtigten weder eingesehen noch gesammelt werden. Nur die von Arzt/Ärztin definierten Empfänger der Rechnung können diese einsehen, also Patienten, Krankenversicherer oder TrustCenter.
Nein. Die Wahl der Abrechnungsart erfolgt softwaregesteuert und ist per Knopfdruck erledigt. So ist es auch ohne grossen Aufwand möglich, einzelne Leistungen weiterhin indirekt abzurechnen, wenn der Patient die entsprechende Rechnung nicht automatisch an die Krankenversicherung übermitteln lassen möchte.
Heute werden bereits 91 Prozent abgedeckt. Dies bedeutet, dass 6,8 Mio. der 7,5 Mio. Schweizer bei einem Krankenversicherer versichert sind, welcher die direkte Abrechnung akzeptiert. Eine aktuelle Liste der Krankenversicherungen, welche den individuellen Wechsel zur direkten Abrechnung in der ganzen Schweiz akzeptieren, finden Sie hier.
Ihre Investition beträgt einmalig 200 Franken. Für die Funktionalität der direkten Abrechnung wird lediglich eine Schnittstellenerweiterung in Ihre bestehende Praxissoftware implementiert. Für allfällige Kompatibilitätsanpassungen können zusätzliche Kosten entstehen – informieren Sie sich bei Ihrem Softwareanbieter.
Grundlage für die direkte Abrechnung bildet ein Vertrag mit dem Schnittstellenanbieter MediData AG. Dieser Vertrag beinhaltet auch die individuellen Vereinbarungen mit den einzelnen Krankenversicherungen. Detaillierte Informationen zum nächsten Schritt sowie eine Übersicht über alle Krankenversicherer, die den Tiers payant anbieten, finden Sie hier.
Mit der direkten Abrechnung können die Kosten im Gesundheitswesen an drei entscheidenden Stellen gesenkt werden:
Eine detaillierte Kalkulation des Sparpotenzials finden Sie hier.
kostensenken.ch ist eine Initiative der Firma MediData AG und wird ausschliesslich als Web-Informationsplattform zur elektronischen Leistungsabrechnung im Gesundheitswesen betrieben. MediData ist der führende Full Service Provider für den elektronischen Datenaustausch im Schweizer Gesundheitswesen. Mit unseren IT-Lösungen sind wir Brückenbauer zwischen Leistungserbringern, Versicherern und Patienten. unser Ziel ist es, das Schweizer Gesundheitswesen von Administrationskosten zu entlasten.
kostensenken.ch ist eine Initiative der Firma MediData AG und wird ausschliesslich als Web-Informationsplattform zur elektronischen Leistungsabrechnung im Gesundheitswesen betrieben.
Mit kostensenken.ch hoffen wir Licht in den Dschungel der elektronischen Leistungsabrechnung zu bringen. Und zwar sowohl für Patienten als auch für Ärzte und andere Leistungserbringer des Gesundheitswesens in der Schweiz.
Wieviel kann im
Gesundheits-
wesen gespart
werden, wenn
die Arztrechnung
direkt an die Krankenversicherung
geschickt wird?