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Häufig gestellte Fragen

Patientenschutz

Jede Rechnung besteht aus zwei Elementen:
der Auflistung der erbrachten Leistung und dem
Rechnungbetrag. Wer die Rechnung einsehen kann
bzw. bezahlt, ist somit auch über die bezogene Leistung
im Bild. Diese Tatsache ändert sich auch mit der elektronischen Leistungsabrechnung nicht.

Bezüglich Datenschutz muss die Rechnungsübermittlung via Internet strengste Kriterien erfüllen. Die Verschlüsselung entspricht derjenigen im Online-Banking und erfolgt in der Arztpraxis – die Entschlüsselung der Daten vollzieht sich erst beim Versicherer. Während der Übermittlung dürfen die Daten weder eingesehen, verändert noch ausgewertet oder gesammelt werden.

Im Tiers garant (Rechnung geht an den Patienten) wird zudem garantiert, dass die Rechnung vom Versicherer nur dann abgeholt und eingesehen werden kann, wenn der Patient dies auch wirklich wünscht. Das heisst, wenn der Patient die Rechnungskopie dem Versicherer auch tatsächlich zustellt. Damit wird sichergestellt, dass keine Daten ohne den ausdrücklichen Willen des Patienten vom Versicherer eingesehen werden können.

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